- haben mindestens ein Jahr Erfahrung im Fahren in der Europäischen Union

- haben den Kurs mit Code 95 abgeschlossen – also sie verfügen über alle erforderlichen Fähigkeiten eines Berufskraftfahrers, kennen die Regeln der Tachographenkarte, wissen wie der Straßenverkehr in der EU funktioniert

- haben ein vollständiges Paket von Dokumenten für die legale Arbeit in Deutschland

- auf Kundenwunsch wählen wir Kandidaten mit Englisch- oder Deutschkenntnissen aus

- Kandidaten aus Drittländern können innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Vertrags oder der Einstellungszusage mit Ihnen zusammenarbeiten

- wenn der Kandidat ein EU-Bürger ist, kann er sofort nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags die Arbeit anfangen.

 

Wir erledigen alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung eines Bewerbers für die Arbeit in Deutschland. Der Kunde soll nur die Kandidatur des Fahrers genehmigen, einen Arbeitsvertrag (oder Einstellungszusage) unterzeichnen und eine Vollmacht erteilen, dass unsere Agentur die Interessen des Kunden und des Kandidaten vor der Bundesagentur für Arbeit repräsentieren darf.

Unsere Spezialisten haben alle Vorschriften zur Beschäftigung von Ausländern geprüft - gemäß dem neuen Gesetz vom März 2020 ("Einwanderungsgesetz"). 

Wenn Sie einen Fahrer aus einem Drittland einstellen möchten und nicht wissen, wie Sie das richtig machen sollen, beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu Konsultationen finden Sie im Abschnitt "Unsere Dienstleistungen".